Unternehmensgründung in Monaco
Mythen und behördliche Realität
am
Beispiel
der MEDITERRATRADE S.A.R.L.
Das frankophone Anhängsel am Firmennamen „ Societe A Responsabilite Limitee“ ist die wörtliche
Übersetzung des deutschen Pendants, die GmbH
Allerdings sind in Monaco die Auflagen und das
Prüfungsprozedere um einiges
umfangreicher und komplizierter. Während eine deutsche GmbH mit
einem
Notartermin und einigen Formularen innerhalb weniger Tage auf die Beine
gestellt werden kann, wird in Monaco jede Gründung einzeln
begutachtet und muss
vom Fürstenhaus genehmigt werden:
Zuerst erstellt man ein Dossier mit:
Ist dieses Dossier endlich zusammengestellt, reicht man das
Ganze bei der
zuständigen Behörde, der ‚Verwaltungsstelle für
wirtschaftliche Entwicklung’,
einer Unterabteilung des monegassischen Finanzministeriums ein.
Jetzt hat die Behörde drei Monate Zeit, das Vorhaben zu
prüfen.
Theoretische drei Monate ! Denn jedes Mal, wenn die Behörde eine
Frage hat,
werden die drei Monate Bearbeitungszeit solange unterbrochen, bis eine
zufrieden stellende Antwort bei Ihnen eingeht.
In der Zwischenzeit begibt man sich auf Herbergssuche: ein
Büro muss her !
Betreibt man ein Ladenlokal, prüft die ‚Verwaltungsstelle
für
wirtschaftliche Entwicklung’ ob in diesem Viertel nicht bereits ein
ausreichendes Angebot besteht : wenn also in der gleichen Strasse
bereits
mehrere Ladengeschäfte der gleichen Branche bestehen, wird wohl
ein Weiteres
kaum mehr zugelassen werden
Betreibt man einen Bürobetrieb, wie im Falle unserer Mediterratrade
S.A.R.L, werden Örtlichkeiten und
Mietvertrag begutachtet, denn so genannte Briefkastenfirmen sind in
Monaco
nicht zulässig. Es muss pro Firma ein eigenes Büro existieren
– einzig mögliche
Ausnahme sind Gemeinschaftsbüros bei Büroserviceunternehmen
(und die sind
ziemlich teuer), aber dies auch nur für die ersten sechs Monate
nach dem
Gewerbestart, danach muss ein eigenes Büro vorhanden sein. (Selbst
das Anmieten
beispielsweise eines Dreizimmerbüros und dies dann mit ein oder
zwei anderen
Firmen zwecks Kostenersparnis zu teilen, ist nicht zulässig.)
Wenn dann allerdings, wie in unserem Fall, Ende Juli eine
zusätzliche
Genehmigung seitens der ‚Aufsichtsbehörde für
Hygieneüberwachung’
angefordert wird, verliert man da gleich mal 4 – 6 Wochen
Bearbeitungszeit, da
in Monaco – genauso wie in Frankreich – im Monat August wegen der
Ferienzeit
überall aber auch gar nichts voran geht. Hat man schon ein
Büro gefunden, läuft
natürlich auch schon jeden Monat die Miete.
Sind dann irgendwann endlich alle Hürden genommen und
der fürstliche bzw.
ministerielle Segen erteilt – im Fall der Mediterratrade also nach etwa
6 ½
Monaten (statt der theoretischen 3 Monate), kann man endlich daran
gehen, die
letzten formalen Auflagen abzuarbeiten: Anzeige der Firmengründung
im
monegassischen Gewerbejournal, Eintrag im Handelsregister,
Erklärung der
Gewerbebeginns beim Finanzamt, Beantragung einer
Umsatzsteueridentifizierungsnummer, Beitritt zur staatlichen
Sozialpflichtversicherung und ähnlich spannende Freizeitgestaltung
: das Wort Freizeitgestaltung
wurde hier bewusst gewählt, denn bis zu diesem Zeitpunkt hat man
noch immer
nicht die Möglichkeit, gewerblich tätig zu werden.
Alles in allem, hat die Gründung der Mediterratrade
S.A.R.L. geschlagene 9
(in Worten : neun) Monate gedauert und das, obwohl dies mit
tatkräftiger und
kompetenter Unterstützung einer der größten
monegassischen Steuerkanzleien
abgewickelt wurde, deren juristische Abteilung die entsprechenden
Ansprechpartner in den Behörden überwiegend persönlich
kennt und viele
Stolpersteine mit einem Telefonanruf aus dem Weg räumen konnte.
Der Staat Monaco legt viel Wert darauf, sein Image als
seriöser Partner im
heutigen Europa zu erhalten und auszubauen und es ist mit Sicherheit
kein
Unterschlupf für unseriöse Geschäftemacher, welche den
Schutz einer Anonymität
und eines wasserdichten und unknackbaren Bankgeheimnis suchen, denn das
gibt es
hier nicht: Bankgeheimnis ja – aber bei kriminellen Aktivitäten
kooperieren die
Banken mit den Behörden und mit dieser Politik fährt man
mittel- und
langfristig ohnehin besser, denn es schafft Vertrauen (oder würden
Sie lieber
bei einer dubiosen Briefkastenfirma auf irgendeiner Insel auf der
anderen Seite
des Globus bestellen und Ihre Kreditkartendaten der „Happy Caribbean
Hurricane Bank“ anvertrauen ?)
Monaco – da gibt es keine
Steuern
Falsch ! Unternehmen zahlen Steuern, aber halt in
vernünftigen Grenzen. Monacos
Steuersituation ist ein Wettbewerbsvorteil, der im Endeffekt auch dem
Kunden
zugute kommt. Bei einem Firmensitz im benachbarten Frankreich
müssten die
Preise unserer Onlineboutique um zirka 30% höher kalkuliert
werden, um ein
ähnliches Betriebsergebnis zu erzielen:
Ø
hohe
Steuerlast
Ø
60%
Lohnnebenkosten
Ø
eine
kontraproduktive Unternehmenssteuer:
umso mehr Lohn-/ bzw. Gehaltsvolumen eine Firma hat, umso höher
fällt diese
Steuer aus; oder: umso mehr eine Firma investiert (z.B. für
umweltverträgliche
Produktion oder modernste Technik), umso höher fällt diese
Steuer aus. Diese
Steuer wurde zwar gerade von Präsident Sarkozy abgeschafft, aber
die
Sozialisten setzen mit Sicherheit alles daran, sie wieder in Kraft zu
setzen.
Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis dieses Damoklesschwert wieder
schwebt.
Da bei diesen Preisen bereits einige Kunden abspringen
würden, müssten die
Preise aber nicht nur um 30, sondern noch mal zusätzlich um
weitere 20%
angehoben werden, um den Kundenverlust zu kompensieren.
Eine Firma erst ein Mal in Frankreich (oder Deutschland oder
wo auch immer)
aufzubauen und dann im Erfolgsfall nach Monaco zu verlegen gibt nicht
nur Ärger
mit dem bisherigen Finanzamt (Umzug in ein Niedrigsteuerland!) sondern
führt
auch zum möglichen Verlust interessanter Steuervorteile in Monaco.
Übrigens: die Mehrwertsteuer, welche Sie als Kunde bei
Ihrer
Warenbestellung mitbezahlen, kommt in der Regel nur zu Beginn dem
monegassischen Staat zugute. Über kurz oder lang wird sie an Ihr
Heimatland
abgeführt und das ist irgendwo auch gerecht.